Prozessablauf

SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativ Versorgung) wird von dem behandelnden Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt nach Maßgabe der Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung initiiert und nimmt persönlichen Kontakt zu den Koordinatorinnen auf

Der behandelnde Arzt stellt eine SAPV-Verordnung (Formular 63) und ein Anmeldeformular aus und leitet diese Unterlagen an uns weiter

Wir prüfen durch einen Palliativmediziner, ob der Betroffene die notwendigen Voraussetzungen erfüllt

Die Beantragung der Leistungen und Weiterleitung der notwendigen Unterlagen an den zuständigen Kostenträger erfolgt dann durch uns

Bei Erfüllung der Voraussetzungen übernimmt das Team des palliativmedizinischen Netz Rostock die SAPV und unterstützt Sie bei den Maßnahmen zur palliativmedizinischen Betreuung/Begleitung des Betroffenen und seiner Angehörigen

Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen bemühen wir uns um eine kompetente Beratung für den Hausarzt/Facharzt und ggf. den betreuenden Pflegediensten zur Optimierung der Versorgung des Betroffenen